// Werkzeug · Glossar

Das Gesundheitswesen in klaren Worten.

FHIR, KIM, DTA, HWG, AVV: Die Branche spricht in Abkürzungen. 72 Begriffe als Periodensystem der Gesundheits-IT und als Liste von A bis Z, kurz erklärt und mit den Docs verknüpft.

glossar: 72 elemente · 6 gruppen
standards    → Fh Hl Xd Gd Dc Ap Io Te Ic Sd Du Mbti           → Ti Gm Ko Sm Hb Gk Vd Km Tm Ep Er Eaabrechnung   → Ik Kt Rv Wi Pq Hv Kv Hm Gn Dt Ab Rxrecht        → Ds Ar Sw Av To Df Lk Bg Hw Md Ai Mipflege       → Sg Pg Si Hk Tp Es Wa Wu Em Ub An Hetechnik & ki → Cl Op Eu Vs Bk Rw Nf Oc Sp Ll Rp Hi
01

So nutzen Sie das Glossar

Das Glossar gibt es zweimal: als interaktives Periodensystem zum Stöbern und als vollständige Liste von A bis Z zum Nachschlagen und Verlinken. Jeder Begriff hat eine feste Nummer, ein Symbol aus zwei Buchstaben und eine von sechs Gruppen. Die Erklärungen sind kurz und bewusst vereinfacht.

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Begriff, Kürzel oder Stichwort

Umlaute dürfen fehlen: „uberleitung“ findet den Überleitungsbogen, „praequalifizierung“ die Präqualifizierung. Enter öffnet den ersten Treffer.

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Definition, Erklärung und Links zu den Docs-Artikeln, in denen der Begriff eine Rolle spielt. Mit ← und → blättern Sie zum Nachbarelement.

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Die Pfeiltasten springen zum nächsten Element in der jeweiligen Richtung, Pos1 und Ende an den Anfang und das Ende der Tabelle.

Verbindungen
Formeln unter der Tabelle

Sie zeigen, welche Elemente im Alltag zusammenwirken, etwa KIM und eHBA beim elektronischen Arztbrief.

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/docs/glossar#kürzel

Jeder Eintrag der Liste von A bis Z hat einen eigenen Anker, zum Beispiel #kim oder #dta.

Vereinfacht, ersetzt keine Einzelfallprüfung: Das Glossar erklärt Begriffe, es ist keine Rechtsberatung. Wo Fristen, Pflichten oder Verträge im Spiel sind, gilt der jeweils aktuelle Wortlaut.

02

Das Periodensystem der Gesundheits-IT

Links die Standards, rechts Technik und KI, dazwischen Telematikinfrastruktur, Abrechnung und Pflege. Recht und Datenschutz stehen abgesetzt darunter, so wie die Lanthanoide im echten Periodensystem: Sie gelten quer durch alle Gruppen.

Interaktiv · Glossar
72 ELEMENTE
ENTDECKT 0/72
Gruppen
Verbindungen · was im Alltag zusammen reagiert

Wählen Sie eine Formel: Die beteiligten Elemente leuchten im System auf.

72 Begriffe, vereinfacht erklärt · ersetzt keine Rechtsberatung oder Einzelfallprüfung · Stand Oktober 2026
03

Die sechs Gruppen

Standards & Schnittstellen

Wie Systeme miteinander sprechen: von FHIR und den xDT-Formaten über gemeinsame Terminologien bis zu sauberen Stammdaten ohne Dubletten und Medienbrüche.

FhHlXdGdDcApIoTeIcSdDuMb
Telematikinfrastruktur

Das geschützte Netz des Gesundheitswesens mit seinen Ausweisen und Anwendungen. Erst in Praxis und Klinik, inzwischen zunehmend auch in der Pflege.

TiGmKoSmHbGkVdKmTmEpErEa
Abrechnung & Kassen

Alles zwischen erbrachter Leistung und Zahlungseingang: Kostenträger, Kennzeichen, Verzeichnisse, Verordnungen, Genehmigungen, Datenaustausch und Kürzungen.

IkKtRvWiPqHvKvHmGnDtAbRx
Recht & Datenschutz

Die Regeln, unter denen Gesundheitsdaten verarbeitet, aufbewahrt und gelöscht, Leistungen beworben und KI-Systeme eingesetzt werden dürfen, und wer dabei mitbestimmt.

DsArSwAvToDfLkBgHwMdAiMi
Pflege & Versorgung

Fachliche Standards von der SIS bis zum Wundassessment, Übergänge zwischen Klinik, Reha und Pflege und das, was Pflegedienste und Heime jeden Tag organisieren.

SgPgSiHkTpEsWaWuEmUbAnHe
Technik & KI

Betriebsmodelle, Sicherheit vom Backup bis zum Notfallplan und die KI-Bausteine, die wir gezielt in bestehende Abläufe einsetzen, mit einem Menschen, der prüft.

ClOpEuVsBkRwNfOcSpLlRpHi
04

Alle Begriffe von A bis Z

Alle 72 Begriffe zum Nachlesen, dazu Verweise von Langformen und verwandten Begriffen. Jeder Eintrag lässt sich direkt verlinken.

§

§ 12 SGB V
siehe Wirtschaftlichkeitsgebot
§ 203 StGB
siehe Schweigepflicht
§ 301 / § 302 SGB V
siehe DTA
§ 630f BGBBg · Nr. 44 · Recht & Datenschutz

Die Vorschrift zur Dokumentation der Behandlung im Recht des Behandlungsvertrags.

Behandelnde müssen alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah in einer Patientenakte festhalten, etwa Anamnese, Diagnosen, Befunde, Therapien und Aufklärungen. Spätere Änderungen müssen samt Zeitpunkt erkennbar bleiben, auch in elektronischen Akten. Aufzubewahren ist die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit andere Vorschriften nicht länger verlangen.

Archivierung · Modul 03 →

A

AbsetzungAb · Nr. 35 · Abrechnung & Kassen

Die Kürzung oder Ablehnung einer eingereichten Rechnung durch die Kasse.

Häufige Gründe sind formale Fehler: fehlende oder unvollständige Verordnungen, abgelaufene Genehmigungen, falsche Positionsnummern oder doppelt abgerechnete Leistungen. Leistungserbringer können begründet widersprechen und Unterlagen nachreichen; Fristen und Verfahren regeln die Verträge. Wer die Gründe systematisch auswertet, vermeidet denselben Fehler beim nächsten Mal.

Absetzungen · Modul 05 →Leitfaden · Wundversorgung abrechnen →

Anschlussheilbehandlung (AHB)
siehe Anschlussrehabilitation
AnschlussrehabilitationAn · Nr. 59 · Pflege & Versorgung

Eine medizinische Reha, die sich unmittelbar oder kurz nach einem Krankenhausaufenthalt anschließt.

Bei der Rentenversicherung heißt sie Anschlussheilbehandlung (AHB), bei den Krankenkassen Anschlussrehabilitation (AR). Eingeleitet wird sie meist schon in der Klinik, etwa durch den Sozialdienst im Rahmen des Entlassmanagements, damit zwischen Entlassung und Reha keine Lücke entsteht. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Person noch im Berufsleben steht.

Branche · Reha & Vorsorge →Branche · Kliniken →

APIAp · Nr. 6 · Standards & Schnittstellen

Application Programming Interface: eine festgelegte Programmierschnittstelle, über die Programme Daten und Funktionen austauschen.

Statt Daten abzutippen oder als Datei hin- und herzuschicken, fragt ein System über die API gezielt ab oder übergibt Datensätze, heute meist als Web-Schnittstelle in einem festen Format. FHIR ist ein Beispiel für eine standardisierte API im Gesundheitswesen. Ob eine Software eine offene, dokumentierte API hat, entscheidet oft darüber, wie leicht sie sich anbinden lässt.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

Art. 9 DSGVOAr · Nr. 38 · Recht & Datenschutz

Die Vorschrift für besondere Kategorien personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören.

Solche Daten zu verarbeiten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, eine Ausnahme greift, etwa eine ausdrückliche Einwilligung oder die Gesundheitsversorgung durch Personal, das zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wundbilder, Diagnosen und Pflegedokumentation fallen darunter. Daraus folgen höhere Anforderungen an den Schutz und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

DSGVO-Paket · Modul 06 →Leitfaden · Einwilligung & Widerruf →

AVVAv · Nr. 40 · Recht & Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag: der Vertrag mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag einer Einrichtung verarbeitet.

Grundlage ist Art. 28 DSGVO. Der Vertrag regelt unter anderem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmer und die Löschung nach Vertragsende. Für Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen kommt hinzu, dass Dienstleister ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

Werkzeug · Anbieter-Check →Werkzeug · Lastenheft →DSGVO-Paket · Modul 06 →

B

BackupBk · Nr. 65 · Technik & KI

Eine Sicherungskopie von Daten, aus der sich Systeme nach Fehler, Diebstahl oder Angriff wiederherstellen lassen.

Bewährt ist die 3-2-1-Regel: drei Kopien der Daten auf zwei verschiedenen Speichermedien, eine davon außer Haus. Gegen Ransomware hilft zusätzlich eine Kopie, die offline oder unveränderbar gespeichert ist, damit ein Angriff sie nicht mitverschlüsselt. Etwas wert ist ein Backup erst, wenn die Wiederherstellung regelmäßig geprobt wird.

Leitfaden · Backup & Wiederherstellung →Leitfaden · Sicherheit & Datenschutz →Leitfaden · Notfallplan IT-Ausfall →

C

CloudCl · Nr. 61 · Technik & KI

Betrieb von Software und Daten in den Rechenzentren eines Anbieters statt auf eigenen Servern.

Die Einrichtung nutzt Rechenleistung, Speicher oder fertige Anwendungen über das Internet; Wartung, Updates und Ausfallsicherheit übernimmt der Betreiber. Bei Gesundheitsdaten kommt es darauf an, wo die Rechenzentren stehen, wer zugreifen kann und welche Verträge und Nachweise vorliegen. Für Leistungserbringer und Kassen stellt das SGB V dafür eigene Bedingungen, etwa an den Ort der Verarbeitung und ein C5-Testat nach einem Kriterienkatalog des BSI.

EU-Hosting · Modul 06 →Leitfaden · So arbeiten wir →

D

Datenschutz-Grundverordnung
siehe DSGVO
Datensicherung
siehe Backup
Datenträgeraustausch
siehe DTA
DICOMDc · Nr. 5 · Standards & Schnittstellen

Digital Imaging and Communications in Medicine: internationaler Standard für medizinische Bilder und ihre Übertragung.

DICOM legt fest, wie Bilder aus Röntgen, CT, MRT oder Ultraschall gespeichert, mit Patientendaten verknüpft und zwischen Geräten, Bildarchiven (PACS) und Befundsystemen ausgetauscht werden. Auch Fotos, etwa Wundbilder, lassen sich als DICOM-Objekt mit Metadaten ablegen. Für Archive mit langen Aufbewahrungsfristen ist das ein stabiles, herstellerunabhängiges Format.

Archivierung · Modul 03 →

DSFADf · Nr. 42 · Recht & Datenschutz

Datenschutz-Folgenabschätzung: eine strukturierte Risikoprüfung, bevor eine Verarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko beginnt.

Nach Art. 35 DSGVO ist sie unter anderem bei umfangreicher Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder beim Einsatz neuer Technologien wie KI häufig erforderlich. Beschrieben werden Zweck, Notwendigkeit, Risiken für die Betroffenen und die Maßnahmen dagegen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichen Listen von Verarbeitungen, für die eine DSFA immer nötig ist.

Werkzeug · DSFA-Check →DSGVO-Paket · Modul 06 →EU AI Act · Modul 06 →

DSGVODs · Nr. 37 · Recht & Datenschutz

Datenschutz-Grundverordnung: das in der ganzen EU unmittelbar geltende Gesetz für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Sie verlangt für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage, Transparenz gegenüber den Betroffenen, Datensparsamkeit und angemessene Sicherheit. In Deutschland ergänzen das Bundesdatenschutzgesetz und Regeln wie im Sozialgesetzbuch die Vorgaben. Für Einrichtungen im Gesundheitswesen gehören Verarbeitungsverzeichnis, AVV, TOM und gegebenenfalls eine DSFA zum Pflichtprogramm.

DSGVO-Paket · Modul 06 →

DTADt · Nr. 34 · Abrechnung & Kassen

Datenträgeraustausch: die elektronische Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Kranken- oder Pflegekassen.

Krankenhäuser übermitteln ihre Daten nach §301 SGB V; Pflegedienste für die häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittelerbringer rechnen nach §302 SGB V ab, Leistungen der Pflegeversicherung nach §105 SGB XI. Format, Pflichtfelder und Übertragungsweg sind in Richtlinien und technischen Anlagen genau festgelegt. Wer auf Papier abrechnet, obwohl elektronisch vorgesehen ist, riskiert Abzüge für die Nacherfassung.

DTA §301/§302 · Modul 05 →Leitfaden · Wundversorgung abrechnen →

DubletteDu · Nr. 11 · Standards & Schnittstellen

Ein doppelt angelegter Datensatz, etwa dieselbe Patientin zweimal mit leicht abweichender Schreibweise.

Dubletten entstehen durch Tippfehler, Namensänderungen, fehlende Abgleiche oder das Zusammenführen mehrerer Systeme. Sie verteilen Befunde und Verordnungen auf zwei Akten und können zu doppelt abgerechneten Leistungen führen. Bei der Bereinigung schlägt Software mögliche Paare vor, zusammengeführt wird erst nach Prüfung durch einen Menschen.

Leitfaden · Datenqualität →Rechnungsprüfung · Modul 05 →Leitfaden · Datenmigration →

E

E-RezeptEr · Nr. 23 · Telematikinfrastruktur

Die elektronische Verordnung, die über die TI von der Praxis zur Apotheke gelangt.

Die Praxis erstellt das Rezept als qualifiziert signierten Datensatz und legt es im E-Rezept-Fachdienst der TI ab; eingelöst wird es per Gesundheitskarte, App oder Papierausdruck mit Code. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Versicherung ist es Pflicht. Weitere Verordnungen, etwa für Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege, sollen schrittweise folgen.

Leitfaden · E-Rezept verstehen →Branche · Homecare & Sanitätshäuser →

eAUEa · Nr. 24 · Telematikinfrastruktur

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: die Krankschreibung, die die Praxis digital an die Krankenkasse übermittelt.

Die Praxis sendet die Daten über KIM an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort elektronisch ab. Gesetzlich Versicherte müssen keinen Papierschein mehr vorlegen, sich krankmelden müssen sie aber weiterhin. Für die Personalabteilung heißt das: abrufen statt abheften.

Branche · Arztpraxen & MVZ →

eGKGk · Nr. 18 · Telematikinfrastruktur

Elektronische Gesundheitskarte: die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung mit Chip.

Sie weist die Versicherten in Praxis, Klinik oder Apotheke aus; beim Einlesen in der Praxis werden die Versichertenstammdaten abgeglichen. In der Apotheke lassen sich mit ihr E-Rezepte einlösen, und auf Wunsch der Versicherten können Notfalldaten auf der Karte liegen. Anders als SMC-B und eHBA steht die eGK nicht für eine Einrichtung oder Fachperson, sondern für die versicherte Person.

Leitfaden · Telematikinfrastruktur →

eHBAHb · Nr. 17 · Telematikinfrastruktur

Elektronischer Heilberufsausweis: der persönliche Ausweis von Ärztinnen, Ärzten, Pflegefachpersonen und anderen Heilberufen in der TI.

Mit dem eHBA unterschreiben Berechtigte mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), zum Beispiel E-Rezepte oder elektronische Arztbriefe. Während die SMC-B die Einrichtung ausweist, steht der eHBA für die einzelne Person. Ausgegeben wird er für Ärztinnen und Ärzte von den Ärztekammern, für Gesundheitsfachberufe wie die Pflege über das eGBR.

Elektronische Gesundheitskarte
siehe eGK
Elektronische Patientenakte
siehe ePA
Elektronischer Heilberufsausweis
siehe eHBA
EntlassmanagementEm · Nr. 57 · Pflege & Versorgung

Die gesetzlich geregelte Planung des Übergangs vom Krankenhaus in die Anschlussversorgung.

Krankenhäuser müssen den Bedarf frühzeitig einschätzen und die weitere Versorgung organisieren, etwa Pflegedienst, Hilfsmittel oder Reha. Dafür dürfen Klinikärztinnen und -ärzte in begrenztem Umfang unter anderem Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen. Die Einzelheiten regelt ein Rahmenvertrag zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

Leitfaden · Entlassung & Überleitung →Branche · Kliniken →

ePAEp · Nr. 22 · Telematikinfrastruktur

Elektronische Patientenakte: die von der Krankenkasse bereitgestellte, von den Versicherten geführte Akte in der TI.

Die gesetzlichen Krankenkassen legen für ihre Versicherten automatisch eine ePA an, es sei denn, diese widersprechen (Opt-out). Behandelnde können darin Befunde, Arztbriefe und die Medikationsliste einsehen und ablegen, die Versicherten steuern per App, wer was sieht. Die ePA ergänzt die Dokumentation in Praxis, Pflege und Klinik, sie ersetzt sie nicht.

Digitale Akte · Modul 03 →Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

EU AI ActAi · Nr. 47 · Recht & Datenschutz

Die europäische KI-Verordnung: Sie stuft KI-Systeme nach Risiko ein und knüpft daran Pflichten.

Bestimmte Praktiken sind verboten, für Hochrisiko-Systeme gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht, für andere Systeme vor allem Transparenzpflichten. Hochriskant kann etwa KI in Medizinprodukten oder in der Personalauswahl sein. Die Pflichten greifen gestaffelt; wer KI einsetzt, fördert unter anderem die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (seit der Änderung durch den Digital-Omnibus 2026 ohne festes Mindestniveau).

Werkzeug · KI-Führerschein →EU AI Act · Modul 06 →KI-Vorauswahl · Modul 01 →

EU-HostingEu · Nr. 63 · Technik & KI

Betrieb in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, sodass Daten den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.

Entscheidend ist nicht nur der Serverstandort, sondern auch, wer den Betrieb kontrolliert und ob Zugriffe aus Drittstaaten möglich sind, etwa über Support oder Konzernmütter. Deshalb gehören Vertrag, Unterauftragnehmer und Verschlüsselung mit auf den Prüfstand. Auch KI-Modelle lassen sich in der EU oder ganz lokal betreiben.

EU-Hosting · Modul 06 →

Expertenstandard chronische WundenEs · Nr. 54 · Pflege & Versorgung

Der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ des DNQP beschreibt, was gute pflegerische Wundversorgung ausmacht.

Er sieht unter anderem vor, dass Pflegefachkräfte die wund- und therapiebedingten Einschränkungen und das Selbstmanagement der Betroffenen einschätzen, die Versorgung nach aktuellem Wissen planen und den Wundverlauf regelmäßig dokumentieren und beurteilen. Bei Bedarf werden pflegerische Fachexpertinnen und -experten für Wunden hinzugezogen. Der Standard gilt als anerkannter fachlicher Maßstab, an dem sich Einrichtungen und Qualitätsprüfungen orientieren.

Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

F

FHIRFh · Nr. 1 · Standards & Schnittstellen

Fast Healthcare Interoperability Resources: moderner Standard von HL7 International für den Austausch von Gesundheitsdaten über Web-Schnittstellen.

FHIR zerlegt Informationen in kleine Bausteine, sogenannte Ressourcen, etwa Patient, Beobachtung oder Medikation, die über REST-Schnittstellen abgefragt und übertragen werden. Viele neuere Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen bauen darauf auf, das E-Rezept etwa ist als FHIR-Datensatz aufgebaut. Für Anbindungen ist FHIR oft der sauberste Weg, Systeme zu verbinden, ohne sie zu ersetzen.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

G

GDTGd · Nr. 4 · Standards & Schnittstellen

Gerätedatenträger: deutsches Format für den Austausch zwischen Praxissoftware und medizinischen Geräten oder Programmen.

Über GDT übergibt die Praxissoftware zum Beispiel Patientendaten an ein EKG-, Lungenfunktions- oder Bildprogramm, und das Gerät schickt Messwerte oder Befunde zurück. Das Format ist schlicht und zeilenbasiert, aber in deutschen Praxen weit verbreitet. Es gehört zur xDT-Familie.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

gematikGm · Nr. 14 · Telematikinfrastruktur

Die Nationale Agentur für Digitale Medizin, verantwortlich für die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen.

Die gematik legt die Spezifikationen fest, lässt Komponenten, Dienste und Anbieter zu und koordiniert den Betrieb der TI. Für Einrichtungen heißt das: Konnektor, Kartenterminal oder KIM-Dienst müssen zugelassen sein. Meist bringt die Praxis- oder Pflegesoftware die Anbindung an diese Dienste schon mit.

GenehmigungGn · Nr. 33 · Abrechnung & Kassen

Die Zusage der Kasse, die Kosten einer verordneten Leistung zu übernehmen.

Viele Leistungen brauchen eine Genehmigung, etwa Hilfsmittel oberhalb vertraglicher Freigrenzen oder die Verordnung häuslicher Krankenpflege. Genehmigungen sind oft befristet oder auf eine Menge begrenzt. Wer nach Ablauf weiter versorgt und abrechnet, riskiert eine Absetzung, deshalb gehören Fristen in jede Prüfung vor dem Versand.

Leitfaden · Wundversorgung abrechnen →Rechnungsprüfung · Modul 05 →

H

Halluzination
siehe LLM
Häusliche Krankenpflege (HKP)
siehe Verordnung häuslicher Krankenpflege
HeilmittelverordnungHm · Nr. 32 · Abrechnung & Kassen

Die ärztliche Verordnung von Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder Podologie.

Was in welcher Menge verordnet werden kann, regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; ihr Heilmittelkatalog ordnet Diagnosegruppen die passenden Heilmittel zu. Die Therapiepraxis prüft die Verordnung vor Behandlungsbeginn, denn formale Fehler können die Vergütung kosten. In der Wundversorgung spielt etwa die podologische Therapie beim diabetischen Fußsyndrom eine Rolle.

Branche · Therapiepraxen →

Heilmittelwerbegesetz
siehe HWG
HeimversorgungHe · Nr. 60 · Pflege & Versorgung

Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims mit Arzneimitteln durch eine Apotheke auf Grundlage eines Vertrags.

Nach dem Apothekengesetz schließen Heimträger und Apotheke dafür einen Versorgungsvertrag, den die zuständige Behörde genehmigt; die freie Apothekenwahl der Bewohnerinnen und Bewohner bleibt bestehen. Die Apotheke beliefert das Heim, oft patientenindividuell verblistert, und überprüft regelmäßig die Arzneimittelvorräte. Weil Heim, Praxis und Apotheke dieselbe Medikation im Blick haben müssen, lohnt sich ein gemeinsamer, digitaler Medikationsstand.

Leitfaden · E-Rezept verstehen →Branche · Apotheken →

Hilfsmittelpositionsnummer
siehe Hilfsmittelverzeichnis
HilfsmittelverzeichnisHv · Nr. 30 · Abrechnung & Kassen

Das Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands, das Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung samt Qualitätsanforderungen aufführt.

Jedes gelistete Produkt hat eine zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer, die Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und Einzelprodukt verschlüsselt. Diese Nummer gehört auf Kostenvoranschlag und Abrechnung; fehlt sie oder ist sie falsch, folgen Rückfragen oder Absetzungen. Das Verzeichnis wird laufend fortgeschrieben, ganze Produktgruppen werden regelmäßig überarbeitet.

Rechnungsprüfung · Modul 05 →Branche · Homecare & Sanitätshäuser →

HL7Hl · Nr. 2 · Standards & Schnittstellen

Health Level Seven: internationale Organisation und Familie von Standards für den Datenaustausch zwischen Systemen im Gesundheitswesen.

Am weitesten verbreitet ist HL7 Version 2, ein nachrichtenbasiertes Format, über das Klinikinformationssysteme, Labore und Radiologie Aufnahmen, Aufträge und Befunde austauschen. Daneben gibt es CDA für strukturierte klinische Dokumente und FHIR als jüngsten Standard derselben Organisation. Weil viele Kliniksysteme HL7 v2 seit Jahren sprechen, ist es bei Anbindungen oft der pragmatische Einstieg.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

Human in the LoopHi · Nr. 72 · Technik & KI

Das Prinzip, dass ein Mensch die Ergebnisse eines automatisierten Systems prüft, bevor sie wirken.

Die KI schlägt vor, ein Mensch entscheidet, etwa bei der Zuordnung eines Dokuments, einer Korrektur in der Abrechnung oder einem Textentwurf. Für Hochrisiko-KI verlangt der EU AI Act eine wirksame menschliche Aufsicht. Sinnvoll ist der Prüfschritt überall dort, wo ein Fehler Folgen für Menschen oder Geld hätte.

EU AI Act · Modul 06 →

HWGHw · Nr. 45 · Recht & Datenschutz

Heilmittelwerbegesetz: regelt, wie für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen geworben werden darf.

Verboten sind zum Beispiel irreführende Werbung und Heilversprechen; Werbung gegenüber Laien unterliegt zusätzlichen Einschränkungen, etwa bei bestimmten Vorher-nachher-Darstellungen. Das gilt auch für Websites und Social Media von Kliniken, Praxen und Herstellern. Werbliche Inhalte sollten deshalb vor der Veröffentlichung geprüft werden.

HWG-Freigabe · Modul 02 →

I

ICD-10-GMIc · Nr. 9 · Standards & Schnittstellen

Die deutsche Fassung der internationalen Klassifikation der Krankheiten, mit der Diagnosen verschlüsselt werden.

Herausgegeben wird sie jährlich vom BfArM. Praxen und Krankenhäuser kodieren damit Diagnosen für Abrechnung und Verordnung, etwa ein Ulcus cruris oder einen Dekubitus. Ein präziser Code macht Verordnungen schlüssig und erspart Rückfragen der Kasse.

Rechnungsprüfung · Modul 05 →

IK-NummerIk · Nr. 25 · Abrechnung & Kassen

Institutionskennzeichen: neunstellige Nummer, unter der eine Einrichtung bei den Sozialversicherungsträgern geführt wird.

Pflegedienste, Heilmittelpraxen, Sanitätshäuser oder Kliniken brauchen ein IK, um mit Kranken- und Pflegekassen abzurechnen; auch die Kassen selbst haben eines. Vergeben wird es von der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI). Ändern sich Anschrift oder Bankverbindung, gehört das dort gemeldet, denn die Kassen beziehen ihre Daten daraus.

DTA §301/§302 · Modul 05 →

Institutionskennzeichen
siehe IK-Nummer
InteroperabilitätIo · Nr. 7 · Standards & Schnittstellen

Die Fähigkeit verschiedener Systeme, Daten auszutauschen und gleich zu verstehen.

Unterschieden werden mehrere Ebenen: technisch steht die Verbindung, syntaktisch passt das Format, semantisch verstehen beide Seiten einen Wert gleich, etwa dank gemeinsamer Terminologien. Die internationale Initiative IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) beschreibt in Profilen, wie Standards wie HL7 und DICOM für konkrete Abläufe zusammenspielen. Für Einrichtungen heißt Interoperabilität vor allem: Daten einmal erfassen und überall nutzen.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

K

KI-Kompetenz
siehe EU AI Act
KI-Verordnung
siehe EU AI Act
KIMKm · Nr. 20 · Telematikinfrastruktur

Kommunikation im Medizinwesen: der sichere E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Mit KIM schicken Praxen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Kassen Arztbriefe, Befunde oder Bilder verschlüsselt und signiert an Adressen aus dem Verzeichnisdienst der TI. Auch die eAU läuft über KIM. Zwischen Praxis und Pflege ist KIM der sichere Ersatz für das Fax.

Leitfaden · Telematikinfrastruktur →Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

Konnektor / TI-GatewayKo · Nr. 15 · Telematikinfrastruktur

Der Zugangspunkt, über den eine Einrichtung sicher mit der Telematikinfrastruktur verbunden wird.

Klassisch steht dafür ein Hardware-Konnektor im Haus, der wie ein besonders abgesicherter Router eine verschlüsselte Verbindung (VPN) in die TI aufbaut. Beim TI-Gateway betreibt ein zugelassener Anbieter den Zugang im Rechenzentrum, vor Ort entfällt die eigene Konnektor-Hardware. Welcher Weg passt, hängt von Software, Größe und IT der Einrichtung ab.

KostenträgerKt · Nr. 26 · Abrechnung & Kassen

Sammelbegriff für die Stellen, die die Kosten einer Leistung tragen, etwa Kranken- und Pflegekassen.

Neben den gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen gehören dazu etwa die Rentenversicherung bei der Rehabilitation, die Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen und die Sozialhilfe. Wer zuständig ist, entscheidet über Antrag, Genehmigung und Abrechnungsweg. Eine Rechnung an die falsche Stelle kommt zurück, deshalb gehört zu jeder Versorgung der richtige Kostenträger.

DTA §301/§302 · Modul 05 →Branche · Reha & Vorsorge →

KostenvoranschlagKv · Nr. 31 · Abrechnung & Kassen

Angebot eines Leistungserbringers an die Krankenkasse, bevor eine Leistung wie ein Hilfsmittel erbracht wird.

Im Hilfsmittelbereich reicht das Sanitätshaus oder der Homecare-Versorger den Kostenvoranschlag mit Verordnung und Positionsnummer bei der Kasse ein, häufig elektronisch über ein Portal. Ob ein Kostenvoranschlag nötig ist, regelt der jeweilige Versorgungsvertrag. Die Kasse prüft und genehmigt, lehnt ab oder fragt nach.

Branche · Homecare & Sanitätshäuser →

L

LLMLl · Nr. 70 · Technik & KI

Large Language Model: ein großes Sprachmodell, das Texte versteht, zusammenfasst und erzeugt.

LLMs werden mit sehr großen Textmengen trainiert und sagen Wort für Wort die wahrscheinlichste Fortsetzung voraus; so entstehen Antworten, Zusammenfassungen und Entwürfe. Sie können überzeugend klingen und trotzdem falsch liegen, deshalb brauchen sie im Gesundheitswesen klare Aufgaben, geprüfte Quellen und menschliche Kontrolle. Bei sensiblen Daten zählt zudem, wo das Modell läuft.

EU AI Act · Modul 06 →EU-Hosting · Modul 06 →

LOINC
siehe Terminologie
LöschkonzeptLk · Nr. 43 · Recht & Datenschutz

Die Festlegung, welche Daten wann, von wem und auf welchem Weg gelöscht werden.

Es verbindet zwei Pflichten, die sich zu widersprechen scheinen: Daten nicht länger als nötig zu speichern und gesetzliche Aufbewahrungsfristen einzuhalten, etwa für Patientenakten oder Abrechnungsunterlagen. Für jede Datenart werden Frist, Fristbeginn und Löschweg festgelegt. Gelöscht wird nachweisbar, Backups und Dienstleister eingeschlossen.

Werkzeug · Verarbeitungsverzeichnis →Archivierung · Modul 03 →DSGVO-Paket · Modul 06 →

M

MDRMd · Nr. 46 · Recht & Datenschutz

Medical Device Regulation: die EU-Verordnung über Medizinprodukte.

Sie regelt, wann ein Produkt ein Medizinprodukt ist, wie es klassifiziert, bewertet und überwacht wird und welche Pflichten Hersteller und Händler haben. Auch Software kann ein Medizinprodukt sein, wenn sie einen medizinischen Zweck verfolgt, etwa Diagnosen unterstützt. Reine Verwaltungs- und Dokumentationssoftware fällt in der Regel nicht darunter, die Abgrenzung lohnt sich trotzdem früh.

EU AI Act · Modul 06 →

MedienbruchMb · Nr. 12 · Standards & Schnittstellen

Die Stelle in einem Ablauf, an der Informationen das Medium wechseln, etwa vom Papier oder Fax in die Software.

An jedem Medienbruch wird abgetippt, eingescannt oder übertragen; das kostet Zeit und erzeugt Fehler. Typisch sind die per Fax eingehende Verordnung, die von Hand erfasst wird, oder das Wundfoto, das erst später in die Akte kommt. Wer einen Ablauf skizziert, markiert die Medienbrüche zuerst, denn dort liegt meist das größte Potenzial.

Werkzeug · Prozess-Skizze →Werkzeug · Potenzialrechner →

Medizinprodukteverordnung
siehe MDR
Mitarbeitervertretung (MAV)
siehe Mitbestimmung
MitbestimmungMi · Nr. 48 · Recht & Datenschutz

Das Recht der Beschäftigtenvertretung, bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers mitzuentscheiden, etwa bei neuer Software.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat mit, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Das trifft auf viele Programme zu, von der Pflegesoftware bis zum KI-Werkzeug, auch wenn niemand überwachen will. In kirchlichen Einrichtungen gilt eigenes Recht, dort ist die Mitarbeitervertretung (MAV) zu beteiligen, im öffentlichen Dienst der Personalrat.

Leitfaden · Team mitnehmen →Leitfaden · KI-Richtlinie →Werkzeug · Schulungsplaner →Werkzeug · Akzeptanz-Puls →

N

NotfallplanNf · Nr. 67 · Technik & KI

Die vorab festgelegten Schritte, mit denen eine Einrichtung einen IT-Ausfall übersteht und ihre Systeme wieder hochfährt.

Er regelt, wer im Ernstfall entscheidet und wen informiert, wie die Versorgung mit Papier und Ersatzwegen weiterläuft und in welcher Reihenfolge die Systeme wieder anlaufen. Kontaktlisten und die wichtigsten Schritte liegen auch ausgedruckt bereit, denn im Ernstfall ist das Netz vielleicht nicht erreichbar. Geübt wird er wie eine Brandschutzübung, sonst zeigt erst der Ernstfall die Lücken.

Leitfaden · Notfallplan IT-Ausfall →Leitfaden · Sicherheit & Datenschutz →

O

OCROc · Nr. 68 · Technik & KI

Optical Character Recognition: Texterkennung, die aus Scans oder Fotos maschinenlesbaren Text macht.

Erst durch OCR werden Faxe, Arztbriefe und Formulare durchsuchbar und lassen sich automatisch zuordnen. Moderne Verfahren mit KI erkennen auch Tabellen, Formularfelder und teils Handschrift, liegen aber nicht immer richtig. Unsichere Ergebnisse gehören deshalb vor ein menschliches Auge.

Digitale Akte · Modul 03 →

On-PremisesOp · Nr. 62 · Technik & KI

Betrieb von Software auf eigenen Servern im eigenen Haus.

Die Daten verlassen das Haus nicht, dafür liegen Wartung, Updates, Backups und physische Sicherheit bei der Einrichtung oder ihrem IT-Dienstleister. Sinnvoll ist das etwa bei besonders hohem Schutzbedarf, schwacher Internetanbindung oder Systemen, die eng mit Geräten vor Ort verbunden sind. Viele Einrichtungen fahren hybrid: manches lokal, anderes in der EU-Cloud.

EU-Hosting · Modul 06 →Leitfaden · Datenmigration →

P

PflegegradPg · Nr. 50 · Pflege & Versorgung

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade, die über die Leistungen der Pflegeversicherung entscheidet.

Grundlage ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch deren eigenen Gutachterdienst. Bewertet werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, darunter Mobilität, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen wie der Wundversorgung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.

Leitfaden · Begutachtung vorbereiten →Branche · Pflegedienste & Heime →

Pflegeversicherung
siehe SGB XI
PräqualifizierungPq · Nr. 29 · Abrechnung & Kassen

Nachweis, dass ein Hilfsmittelerbringer die Anforderungen für die Versorgung gesetzlich Versicherter erfüllt.

Sanitätshäuser, Homecare-Versorger und andere Hilfsmittelerbringer zeigen damit gegenüber einer Präqualifizierungsstelle, dass sie personell, räumlich und organisatorisch geeignet sind, und zwar je Versorgungsbereich. Die Kriterien legt der GKV-Spitzenverband fest. Die Präqualifizierung ist der übliche Weg, um Verträgen mit den Krankenkassen beizutreten, und wird regelmäßig überwacht und erneuert.

Branche · Homecare & Sanitätshäuser →

R

RansomwareRw · Nr. 66 · Technik & KI

Schadsoftware, die Daten verschlüsselt oder abzieht und für die Freigabe ein Lösegeld verlangt.

Sie gelangt oft über Phishing-Mails, gestohlene Zugangsdaten oder Systeme ohne aktuelle Updates ins Netz und kann ganze Einrichtungen lahmlegen. Schutz bieten Updates, Anmeldung mit zweitem Faktor, geschulte Mitarbeitende und Backups, die der Angriff nicht erreicht. Sind personenbezogene Daten betroffen, ist in der Regel die Aufsichtsbehörde zu informieren, nach Art. 33 DSGVO möglichst binnen 72 Stunden.

Leitfaden · Notfallplan IT-Ausfall →Leitfaden · Sicherheit & Datenschutz →Leitfaden · Backup & Wiederherstellung →

RentenversicherungRv · Nr. 27 · Abrechnung & Kassen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist neben der Krankenkasse einer der großen Kostenträger der medizinischen Rehabilitation.

Sie ist in der Regel zuständig, wenn eine Reha die Erwerbsfähigkeit von Menschen im Berufsleben erhalten oder wiederherstellen soll; bei Rentnerinnen und Rentnern trägt meist die Krankenkasse die Kosten, nach Arbeitsunfällen die Unfallversicherung. Den Antrag stellen die Versicherten, nach einem Klinikaufenthalt hilft oft der Sozialdienst des Krankenhauses. Für Reha-Einrichtungen heißt das: mehrere Träger mit eigenen Formularen und Berichtswegen.

Branche · Reha & Vorsorge →

RetaxationRx · Nr. 36 · Abrechnung & Kassen

Die nachträgliche Kürzung oder Streichung der Vergütung für ein eingelöstes Rezept durch die Krankenkasse.

Kassen prüfen die abgerechneten Rezepte der Apotheken, oft über beauftragte Prüfdienstleister. Finden sie formale Fehler, etwa eine fehlende Angabe, einen nicht beachteten Rabattvertrag oder eine falsche Packungsgröße, kürzen sie die Zahlung ganz oder teilweise, auch wenn das Arzneimittel längst abgegeben ist. Das E-Rezept nimmt manche Formfehler aus dem Spiel, die Prüfung vor der Abgabe bleibt trotzdem wichtig.

Branche · Apotheken →

Rezeptprüfung
siehe Retaxation
RPA / AutomatisierungRp · Nr. 71 · Technik & KI

Robotic Process Automation: Software-Roboter, die wiederkehrende Klicks und Eingaben in bestehenden Programmen übernehmen.

RPA bedient Oberflächen wie ein Mensch, etwa um Daten von einem System ins andere zu übertragen, wenn es keine Schnittstelle gibt. Wo eine echte Schnittstelle existiert, ist sie meist robuster; RPA ist die Brücke dazwischen. Allgemein meint Automatisierung jede Regel, die eine Routineaufgabe ohne Handarbeit erledigt, vom Posteingang bis zur Wiedervorlage.

FHIR & HL7 · Modul 03 →Leitfaden · So arbeiten wir →

S

SchweigepflichtSw · Nr. 39 · Recht & Datenschutz

Die Pflicht von Ärztinnen, Ärzten, Pflegefachpersonen und anderen Berufsgeheimnisträgern, Anvertrautes für sich zu behalten.

Strafrechtlich ist sie in § 203 StGB verankert, dazu kommen Berufsordnungen und Arbeitsverträge; sie gilt neben der DSGVO. Weitergeben darf nur, wer eine Einwilligung oder eine gesetzliche Befugnis hat, auch gegenüber Angehörigen, Arbeitgebern oder Behandelnden, die nicht an der Versorgung beteiligt sind. Externe Dienstleister, etwa für IT oder Cloud, dürfen nur mitwirken, wenn sie ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Leitfaden · Datenschutz im Alltag →DSGVO-Paket · Modul 06 →EU-Hosting · Modul 06 →Leitfaden · Angehörige & Vollmachten →

SGB XISg · Nr. 49 · Pflege & Versorgung

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch: das Gesetz über die soziale Pflegeversicherung.

Es regelt, wer als pflegebedürftig gilt, welche Leistungen es gibt, etwa Pflegesachleistung, Pflegegeld, Tages-, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege, und wie Pflegeeinrichtungen zugelassen, vergütet und geprüft werden. Behandlungspflege zu Hause, etwa ein Verbandwechsel, wird dagegen in der Regel als häusliche Krankenpflege nach dem SGB V bezahlt. Diese Trennung prägt Dokumentation und Abrechnung jedes Pflegedienstes.

Branche · Pflegedienste & Heime →Leitfaden · Begutachtung vorbereiten →

SISSi · Nr. 51 · Pflege & Versorgung

Strukturierte Informationssammlung: der Einstieg in die Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell.

Das Strukturmodell soll die Pflegedokumentation verschlanken und stellt die Sicht der pflegebedürftigen Person an den Anfang. Die SIS hält ihre Einschätzung und die fachliche Einschätzung der Pflegefachperson in sechs Themenfeldern fest, dazu eine Matrix für Risiken wie Dekubitus oder Sturz. Darauf bauen Maßnahmenplan, Bericht und Evaluation auf; berichtet wird vor allem, was vom Geplanten abweicht.

Branche · Pflegedienste & Heime →Leitfaden · Wunddokumentation →

SMC-BSm · Nr. 16 · Telematikinfrastruktur

Security Module Card Typ B: der Institutionsausweis einer Praxis, Klinik, Apotheke oder Pflegeeinrichtung in der TI.

Die Karte weist die Einrichtung als Ganzes aus; erst mit ihr kann sie etwa KIM-Nachrichten empfangen oder im Behandlungskontext auf die ePA zugreifen. Ausgegeben wird sie über die jeweils zuständige Stelle, für Vertragsarztpraxen mit Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung, für Pflegeeinrichtungen über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).

SNOMED CT
siehe Terminologie
SpracherkennungSp · Nr. 69 · Technik & KI

Software, die gesprochene Sprache in geschriebenen Text umwandelt.

In Praxis und Pflege ersetzt sie das Tippen: Befunde, Wundbeschreibungen oder Pflegeberichte werden diktiert und landen als Text in der Dokumentation. Wie gut das klappt, hängt von Fachvokabular, Umgebungsgeräuschen und Mikrofon ab. Moderne Systeme verstehen freie Sprache und können daraus strukturierte Einträge vorschlagen.

Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

Sprachmodell
siehe LLM
StammdatenSd · Nr. 10 · Standards & Schnittstellen

Die grundlegenden, selten wechselnden Daten zu Personen, Einrichtungen und Leistungen, auf die alle Abläufe zugreifen.

Dazu gehören etwa Name, Anschrift und Versicherung von Patientinnen und Patienten, die Kennzeichen der Kassen oder Artikel- und Positionsnummern. Ein Fehler in den Stammdaten setzt sich in jede Verordnung, Rechnung und Nachricht fort. Deshalb lohnt es sich, sie vor jeder Migration oder Automatisierung zu bereinigen und festzulegen, wer sie pflegt.

Leitfaden · Datenqualität →Leitfaden · Cloud-Migration →

Strukturmodell
siehe SIS

T

Telematikinfrastruktur
siehe TI
TerminologieTe · Nr. 8 · Standards & Schnittstellen

Ein abgestimmtes Vokabular mit festen Codes, damit ein Befund oder Messwert überall dasselbe bedeutet.

SNOMED CT ist eine umfassende medizinische Terminologie für Befunde, Diagnosen und Maßnahmen, LOINC kodiert Labor- und andere Messwerte. In Deutschland stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) SNOMED CT über eine nationale Lizenz bereit. Erst mit solchen Codes kann Software Daten aus verschiedenen Quellen sicher zusammenführen und auswerten.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

Texterkennung
siehe OCR
TITi · Nr. 13 · Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur: das geschützte, geschlossene Datennetz des deutschen Gesundheitswesens.

Über die TI sind Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen und zunehmend auch Pflegeeinrichtungen und weitere Gesundheitsberufe miteinander verbunden. Auf ihr laufen Anwendungen wie KIM, ePA, E-Rezept und eAU. Einrichtungen weisen sich mit ihrer SMC-B aus, Personen mit dem elektronischen Heilberufsausweis.

Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

TI-Gateway
siehe Konnektor / TI-Gateway
TI-MessengerTm · Nr. 21 · Telematikinfrastruktur

Der sichere Sofortnachrichtendienst der Telematikinfrastruktur für Chats zwischen Einrichtungen und Fachpersonen.

Was KIM für die E-Mail ist, ist der TI-Messenger für den Chat: Nachrichten, Bilder und Dokumente gehen Ende-zu-Ende-verschlüsselt hin und her. Teilnehmende finden sich über ein gemeinsames Verzeichnis, und Dienste verschiedener zugelassener Anbieter können miteinander kommunizieren. In der Wundversorgung ersetzt er die schnelle Rückfrage mit Wundfoto über private Messenger.

Leitfaden · Telematikinfrastruktur →

TOMTo · Nr. 41 · Recht & Datenschutz

Technische und organisatorische Maßnahmen: alles, was die Sicherheit einer Datenverarbeitung praktisch gewährleistet.

Dazu gehören etwa Verschlüsselung, Rollen- und Berechtigungskonzepte, Protokollierung, Backups, Schulungen und klare Regeln für Zutritt und mobiles Arbeiten. Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, und ihre regelmäßige Überprüfung. Die TOM werden schriftlich festgehalten und sind meist Anlage zum AVV.

Werkzeug · Wer sieht was? →Leitfaden · Diensthandys sicher →DSGVO-Paket · Modul 06 →Leitfaden · Sicherheit & Datenschutz →Leitfaden · Anmeldung am Stations-PC →

TourenplanungTp · Nr. 53 · Pflege & Versorgung

Die Planung, welche Pflegekraft wann welche Klientinnen und Klienten in welcher Reihenfolge besucht.

Sie verbindet vereinbarte Leistungen und Zeitfenster mit Qualifikationen, Wegen, Dienstplänen und kurzfristigen Ausfällen. Im ambulanten Dienst entscheidet sie mit darüber, wie viel Zeit für die Versorgung bleibt und wie verlässlich Termine gehalten werden. Pflegesoftware bringt dafür oft eigene Funktionen mit, Automatisierung hilft beim Umplanen.

Branche · Pflegedienste & Heime →

U

ÜberleitungsbogenUb · Nr. 58 · Pflege & Versorgung

Das Formular, das die wichtigsten Informationen mitgibt, wenn ein Mensch von einer Versorgungsstelle in die nächste wechselt.

Etwa von der Klinik zum Pflegedienst oder vom Pflegeheim ins Krankenhaus: Diagnosen, Medikation, Pflegebedarf, Hilfsmittel, Ansprechpersonen und bei Wunden der aktuelle Stand samt Versorgungsplan. Fehlt der Bogen oder ist er lückenhaft, beginnt die nächste Stelle fast bei null. Digital und strukturiert übermittelt, etwa per KIM, geht unterwegs weniger verloren.

Leitfaden · Entlassung & Überleitung →Branche · Kliniken →Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

V

Verordnung häuslicher KrankenpflegeHk · Nr. 52 · Pflege & Versorgung

Die ärztliche Verordnung, mit der Behandlungspflege zu Hause, etwa ein Verbandwechsel, zulasten der Krankenkasse erbracht wird.

Grundlage sind §37 SGB V und die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die festlegt, welche Leistungen verordnungsfähig sind, darunter die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden. Die Verordnung geht zur Genehmigung an die Krankenkasse, der Pflegedienst dokumentiert die Leistungen und rechnet sie ab. Für die Versorgung chronischer Wunden gelten zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation der Pflegekräfte.

Leitfaden · Wundversorgung abrechnen →Branche · Pflegedienste & Heime →DTA §301/§302 · Modul 05 →

VerschlüsselungVs · Nr. 64 · Technik & KI

Ein Verfahren, das Daten so umwandelt, dass nur Berechtigte mit dem passenden Schlüssel sie lesen können.

Unterschieden wird die Verschlüsselung beim Transport, etwa per TLS, von der Verschlüsselung gespeicherter Daten auf Servern, Datenträgern und in Backups. Bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können auch die Betreiber dazwischen nicht mitlesen. Mindestens so wichtig wie das Verfahren ist, wer die Schlüssel verwaltet.

Leitfaden · Sicherheit & Datenschutz →EU-Hosting · Modul 06 →

Versichertenstammdatenmanagement
siehe VSDM
VSDMVd · Nr. 19 · Telematikinfrastruktur

Versichertenstammdatenmanagement: der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der eGK mit den Daten der Krankenkasse.

Liest die Praxis die Karte ein, prüft das System über die TI, ob die Karte gültig ist und die Daten wie Anschrift oder Versichertenstatus aktuell sind; veraltete Angaben werden auf der Karte aktualisiert. Für Vertragsarztpraxen gehört die Prüfung zum ersten Kontakt im Quartal. Das Ergebnis wird als Prüfungsnachweis festgehalten.

Leitfaden · Telematikinfrastruktur →Branche · Arztpraxen & MVZ →

W

Wiederanlauf
siehe Notfallplan
WirtschaftlichkeitsgebotWi · Nr. 28 · Abrechnung & Kassen

Der Grundsatz, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Festgelegt ist er in § 12 SGB V: Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, und was nicht notwendig oder unwirtschaftlich ist, dürfen Kassen nicht bewilligen. Bei Vertragsarztpraxen wird das in Wirtschaftlichkeitsprüfungen kontrolliert, etwa bei Verordnungen von Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Der beste Schutz ist eine Dokumentation, die nachvollziehbar zeigt, warum eine Versorgung nötig war.

Branche · Arztpraxen & MVZ →

Wirtschaftlichkeitsprüfung
siehe Wirtschaftlichkeitsgebot
WundassessmentWa · Nr. 55 · Pflege & Versorgung

Die strukturierte Einschätzung einer Wunde und der Situation des Menschen, der mit ihr lebt.

Erfasst werden etwa Ursache, Lokalisation, Größe und Tiefe, Wundgrund, Exsudat, Wundrand und Umgebung sowie Zeichen einer Infektion, dazu Schmerzen, Einschränkungen im Alltag und das Selbstmanagement der Betroffenen. Regelmäßig wiederholt und mit vergleichbaren Fotos belegt, zeigt das Assessment, ob die Therapie anschlägt. Was dazugehört, beschreibt der Expertenstandard zu chronischen Wunden.

Leitfaden · Wunddokumentation →Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →Leitfaden · Schichtübergabe →

WundexperteWu · Nr. 56 · Pflege & Versorgung

Wundexpertin oder Wundexperte: eine Pflege- oder Gesundheitsfachkraft mit Zusatzqualifikation in der Versorgung chronischer Wunden.

Verbreitet sind zertifizierte Basisqualifikationen nach den Vorgaben von Fachgesellschaften, auf die weiterführende Abschlüsse aufbauen. Die Bezeichnung ist kein eigener Beruf, sondern eine Weiterbildung, und das Zertifikat wird meist durch regelmäßige Fortbildung aufrechterhalten. Der Expertenstandard sieht vor, solche pflegerischen Fachexpertinnen und -experten bei Bedarf hinzuzuziehen.

Leitfaden · Telemedizin & Telekonsil →Leitfaden · Schwerpunkt Wundversorgung →

X

xDTXd · Nr. 3 · Standards & Schnittstellen

Sammelbegriff für eine Familie deutscher Austauschformate im ambulanten Bereich, darunter GDT, LDT, BDT und KVDT.

Alle Formate folgen demselben zeilenweisen Aufbau aus Feldkennung und Inhalt. LDT dient dem Austausch von Laboraufträgen und -befunden, BDT dem Übertragen von Behandlungsdaten, etwa beim Wechsel der Praxissoftware, KVDT der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Neuere Anwendungen setzen zunehmend auf FHIR, in vielen Praxen bleiben die xDT-Formate aber im Einsatz.

FHIR & HL7 · Modul 03 →

05

Wo die Begriffe in den Docs vorkommen

Viele Begriffe tauchen in den Modulartikeln wieder auf. Hier sehen Sie, welche Elemente wohin führen.

Dazu die Leitfäden und Branchenseiten:

06

Häufige Fragen

Warum ein Periodensystem?

Weil die Begriffe nicht für sich stehen. Wie Elemente gehören sie zu Gruppen mit gemeinsamen Eigenschaften und reagieren im Alltag miteinander: KIM braucht die SMC-B, die Abrechnung die Genehmigung, die KI den Menschen, der prüft. Die Anordnung macht diese Nachbarschaften sichtbar.

Ist das Glossar Rechtsberatung?

Nein. Die Erklärungen sind bewusst vereinfacht und ersetzen weder eine Rechtsberatung noch die Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweiligen Gesetze, Richtlinien, Verträge und Spezifikationen.

Wie aktuell sind die Einträge?

Stand ist Oktober 2026. Gerade bei der Telematikinfrastruktur und bei KI ändern sich Regeln und Fristen schrittweise. Wir pflegen das Glossar fortlaufend und verzichten bewusst auf Angaben, die schnell veralten.

Muss ich die Begriffe kennen, um mit WUNDigital zu arbeiten?

Nein. In der Analyse übersetzen wir zwischen Ihrem Alltag und der Technik. Das Glossar hilft, wenn Sie in Angeboten, Verträgen oder Gesprächen mit Dienstleistern auf ein Kürzel stoßen.

Ersetzt WUNDigital unsere TI-Anbindung oder Praxissoftware?

Nein. Für TI-Anwendungen wie KIM oder die ePA nutzen wir die Anbindung, die Ihre Praxis- oder Pflegesoftware mitbringt. Wir bauen Schnittstellen, Automatisierung und KI-Funktionen um Ihre bestehenden Systeme herum.

Es fehlt ein Begriff. Was nun?

Schreiben Sie uns. Wir ergänzen das Glossar nach und nach um die Begriffe, die in Projekten und Gesprächen auftauchen.

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STAND: OKTOBER 2026DOCS-START← ZUR STARTSEITE