// Leitfaden · Wundversorgung abrechnen

Von der Verordnung bis zum Geld: Wundversorgung, die auch bezahlt wird.

Verordnung, Genehmigung, Leistungsnachweis, Abrechnung: Wenn in dieser Kette ein Feld fehlt, kürzt die Kasse oder zahlt gar nicht. Gehen Sie eine fiktive Wundversorgung Beleg für Beleg durch und sehen Sie, wo Geld verloren geht.

wundversorgung: der weg zum geld
praxis     → verordnung häuslicher krankenpflegekasse      → genehmigung (umfang, zeitraum)pflege     → versorgt, dokumentiert, weist nachabrechnung → datenträgeraustausch § 302 SGB Vkasse      → prüft · zahlt · kürztmaterial   → eigenes rezept, eigene rechnung
01

Ausgangslage: Behandlungspflege, nicht Pflegeversicherung

Wenn ein ambulanter Pflegedienst eine Wunde versorgt, ist das Behandlungspflege. Sie gehört zur häuslichen Krankenpflege im SGB V und wird mit der Krankenkasse abgerechnet, nicht mit der Pflegekasse. Was genau verordnet werden kann, regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur häuslichen Krankenpflege, die HKP-Richtlinie. Sie enthält auch die Leistungen der Wundversorgung.

Bezahlt wird am Ende nur, was die Belege tragen. Dazwischen liegen mehrere Hände: Praxis, Kasse, Pflegedienst, die versicherte Person, oft ein Abrechnungszentrum. Jede Hand kann ein Feld vergessen. Und die Folgen zeigen sich erst Wochen später, wenn der Bescheid kommt.

Vereinfacht dargestellt. Details regeln die HKP-Richtlinie, Ihre Verträge mit den Kassen und die Vorgaben zum Datenträgeraustausch. Dieser Leitfaden ersetzt keine Einzelfallprüfung.

02

Die Kette: sechs Glieder bis zum Zahlungseingang

01 · Verordnung
Ärztin oder Arzt

Die Praxis verordnet häusliche Krankenpflege auf dem dafür vorgesehenen Formular: Diagnose, Wundart und Lokalisation, Maßnahme, Häufigkeit und Zeitraum.

02 · Antrag und Genehmigung
Krankenkasse

Die Verordnung geht, meist über den Pflegedienst, an die Kasse. Sie entscheidet über Umfang und Zeitraum. Wie die Versorgung bis zur Entscheidung weiterläuft, ist geregelt, setzt aber eine rechtzeitige Einreichung voraus.

03 · Durchführung und Doku
Pflegedienst

Die Wunde wird versorgt und der Verlauf dokumentiert: Maße, Fotos, Exsudat, Wundrand, Schmerz. Die Doku muss erklären, warum die verordnete Häufigkeit nötig ist.

04 · Leistungsnachweis
Pflegedienst und Versicherte

Jeder Einsatz mit Datum und Handzeichen der Pflegekraft. Die versicherte Person bestätigt die erbrachten Leistungen mit ihrer Unterschrift.

05 · Abrechnung
Pflegedienst → Kasse

Abgerechnet wird elektronisch im Datenträgeraustausch nach § 302 SGB V, direkt oder über ein Abrechnungszentrum, mit den Positionen aus dem Vertrag mit der Kasse.

06 · Prüfung, Kürzung, Widerspruch
Kasse und Pflegedienst

Die Kasse prüft die Rechnung gegen Verordnung, Genehmigung und Nachweis. Passt etwas nicht, wird gekürzt oder abgesetzt. Mit sauberen Belegen lässt sich begründet widersprechen.

Wie eine Wunddokumentation aussieht, die bei der Prüfung trägt, zeigt der Leitfaden Wunddokumentation.

03

Leistung und Material: zwei getrennte Wege

Ein häufiger Stolperstein: Pflege und Verbandmaterial laufen über verschiedene Wege und verschiedene Rechnungen.

Pflegeleistung
Verordnung → Genehmigung → Abrechnung durch den Pflegedienst

Der Pflegedienst rechnet seine Arbeit ab: den Verbandwechsel, die Wundversorgung, so wie verordnet, genehmigt und im Vertrag mit der Kasse vereinbart.

Verbandmaterial
Rezept → Apotheke oder Versorger → eigene Abrechnung

Wundauflagen und Verbandmittel verordnet die Praxis gesondert, derzeit noch auf dem Papierrezept (Muster 16), nicht als E-Rezept. Geliefert und abgerechnet wird über Apotheke oder Homecare-Versorger, nicht über den Pflegedienst.

04

Wo es hakt

Verordnung unvollständig

Häufigkeit, Wundart oder Lokalisation fehlen. Die Kasse fragt nach, die Praxis muss nachbessern, die Einsätze laufen schon.

Folgeverordnung zu spät

Die Verordnung endet, die Wunde nicht. Wer die Folgeverordnung erst am letzten Tag anfordert, versorgt danach ohne Grundlage.

Genehmigung weicht ab

Die Kasse genehmigt weniger oder kürzer als verordnet. Fällt das erst bei der Abrechnung auf, ist die Differenz verloren.

Doku trägt die Häufigkeit nicht

„Verband o. B.“ dreimal pro Woche: Bei einer Prüfung fehlt der Grund, warum so oft gewechselt wurde.

Nachweis lückenhaft

Fehlende Handzeichen, fehlende Unterschrift, ein Datum außerhalb der Genehmigung. Kleinigkeiten mit großer Wirkung.

Material in der falschen Rechnung

Verbandmittel gehören nicht in die Pflegeabrechnung. Sie werden gesondert verordnet und geliefert.

05

Der Belegparcours

Ein fiktiver Fall: Frau K., Ulcus cruris am linken Unterschenkel, vier Wochen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Fünf Belege, zwölf Fehler. Finden und beheben Sie sie und sehen Sie zu, wie der Geldfluss wieder bei der Kasse ankommt.

Interaktiv · Belegparcours

Klicken Sie die rot markierten Felder an. Jeder behobene Fehler holt Münzen zurück in den Geldfluss.

0/12 BEHOBEN
Kasse
bezahlt 15gekürzt 21nicht bezahlt 24von 60 Einheiten

01Verordnung

3 offen
Hausarztpraxis · Verordnung häuslicher Krankenpflege
Versicherte
M. K., 78 Jahre (fiktiv)
Wunde · Lokalisation
Häufigkeit
Zeitraum
Zeitraum vs. Einsätze
4 Einsätze ohne Deckung
VO
Gen.
Einsatz
W1W2W3W4

Woche 4 ist nicht verordnet: Die Einsätze dort laufen auf eigenes Risiko.

Hinweis

Auf diesem Beleg stecken 3 Fehler. Was er kostet, sehen Sie an der Weiche im Geldfluss.

Fiktiver Fall · abstrakte Einheiten, keine Beträge · vereinfacht, ersetzt keine Einzelfallprüfung

Die Fehler im Parcours sind typisch, nicht vollständig. Welche Angaben Ihre Kassen genau verlangen, steht in Ihren Verträgen.

06

Fristen-Wecker: die Folgeverordnung

Die meisten Lücken entstehen nicht durch falsche Angaben, sondern durch Zeit. Eine Verordnung ist befristet, die Wunde heilt nach ihrem eigenen Takt. Wer die Folgeverordnung spät anfordert, versorgt danach ohne Grundlage weiter, denn die Wunde wartet nicht.

Interaktiv · Fristen-Wecker
2 T vorher
Aktuell
Weg
Folge-VO
−14−7Ablauf+7
Anfordern → Praxis → KasseFolgeverordnung liegt vorohne Grundlage
Lücke · 2 Tage auf eigenes Risiko

Zwischen alter und neuer Verordnung liegen Tage ohne Grundlage. Sie versorgen trotzdem, weil die Wunde nicht wartet, tragen aber das Risiko, dass diese Einsätze nicht bezahlt werden.

Fiktive Annahme: Praxis 4 Tage, Einreichen 1 Tag · echte Zeiten hängen von Praxis und Kasse ab · vereinfacht
07

Wo die Module ansetzen

08

So gehen wir in der Abrechnung vor

  1. 01

    Analysieren

    Wir gehen Ihre Belegkette mit Ihnen durch: welche Software, welche Formulare, wo Fristen per Zettel überwacht werden und an welchen Stellen die Kassen heute kürzen.

  2. 02

    Migrieren

    Verordnungen, Genehmigungen und Nachweise ziehen schrittweise in eine gemeinsame Akte in einer EU-Cloud. Sinnvoll, nicht alles auf einmal, und mit dem Einverständnis und der Akzeptanz Ihrer Mitarbeitenden.

  3. 03

    KI gezielt integrieren

    Erst dann kommt KI dazu: eine Vorprüfung vor dem Versand, Erinnerungen an Folgeverordnungen, vorbereitete Widersprüche. Eingebettet in Ihre bestehende Software, nicht an ihrer Stelle.

Mehr zu unserem Vorgehen

09

Häufige Fragen

Ist Wundversorgung eine Leistung der Pflegeversicherung?

In der Regel nicht. Wundversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ist Behandlungspflege und gehört zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Für Menschen in Pflegeeinrichtungen gelten eigene Regeln.

Wer bezahlt das Verbandmaterial?

Verbandmittel werden von der Praxis gesondert verordnet, derzeit noch auf dem Papierrezept (Muster 16), und über Apotheke oder Homecare-Versorger geliefert. Mit der Vergütung des Pflegedienstes haben sie nichts zu tun und gehören nicht in dessen Abrechnung.

Was passiert, wenn die Genehmigung noch aussteht?

Für die Zeit bis zur Entscheidung der Kasse gibt es Regeln, nach denen die Versorgung weiterlaufen kann. Voraussetzung ist, dass die Verordnung rechtzeitig bei der Kasse ist. Die Details stehen in der HKP-Richtlinie und in Ihren Verträgen, im Zweifel fragen Sie Ihre Kasse.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen eine Kürzung?

Oft ja, wenn die Belege tragen: vollständige Verordnung, passende Genehmigung, Dokumentation, die die Häufigkeit begründet, und ein sauberer Leistungsnachweis. Ohne diese Unterlagen ist ein Widerspruch meist aussichtslos.

Ersetzt WUNDigital unsere Pflege- oder Abrechnungssoftware?

Nein. Wir analysieren, was Sie heute nutzen, und bauen darum herum: Vorprüfung vor dem Versand, Fristen-Erinnerungen, Anbindung an die Dokumentation. Ihre Pflege- und Abrechnungssoftware bleibt.

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