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Homecare: vom Rezept bis zur Abrechnung ohne Medienbruch.

Zwischen Verordnung, Genehmigung, Lieferung, Nachweis und Abrechnung wandert ein Vorgang durch viele Hände. Homecare-Versorger und Sanitätshäuser verlieren dabei Zeit und Geld. Wir bringen den Vorgang in einen Fluss.

vorgang: versorgung beim patienten
01verordnung   → von der arztpraxis02prüfung      → vollständig? vertrag? genehmigungspflichtig?03genehmigung  → kostenvoranschlag an die kasse, falls nötig04lieferung    → einweisung und beratung beim patienten05nachweis     → lieferschein, unterschrieben06abrechnung   → dta nach §302 sgb v · absetzung? → widerspruch
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Ein Vorgang, viele Hände

Im Sanitätshaus und beim Homecare-Versorger beginnt fast jeder Vorgang mit einer Verordnung und endet erst, wenn die Kasse bezahlt hat. Dazwischen liegen Prüfung, oft ein Kostenvoranschlag, Kommissionierung, Lieferung mit Einweisung, ein unterschriebener Nachweis und die Abrechnung. In der Wundversorgung kommen Folgeversorgungen in kurzen Abständen dazu, Abstimmung mit Pflege und Praxis und die Beratung am Bett.

Innendienst

Nimmt Verordnungen an, prüft sie, stellt Kostenvoranschläge, fasst bei Praxen und Kassen nach und hält Patientinnen, Patienten und Pflege auf dem Laufenden.

Werkzeuge heute

Branchensoftware, Kassenportale, Fax, Telefon und viele Wiedervorlagen im Kopf.

Lager und Tourenplanung

Kommissioniert nach Verordnung und Genehmigung, plant Touren und Liefertermine, organisiert Nachlieferungen und Folgeversorgungen.

Werkzeuge heute

Warenwirtschaft, Tourenlisten, ausgedruckte Lieferscheine.

Fachberatung und Fahrer

Liefern beim Patienten zu Hause oder in der Einrichtung, weisen in den Gebrauch ein, beraten zu Versorgung und Mehrkosten und holen die Unterschrift ein.

Werkzeuge heute

Lieferschein auf Papier oder Tablet, Fotos fürs Wundgespräch, das Telefon für Rückfragen.

Abrechnung

Sammelt Verordnungen, Genehmigungen und Nachweise, rechnet mit den Kassen ab und bearbeitet Rückläufer und Absetzungen.

Werkzeuge heute

Datenträgeraustausch, oft über ein Abrechnungszentrum, dazu Ordner mit Belegen.

Jede Station hat ihr eigenes Werkzeug, und zwischen den Werkzeugen wird abgetippt, gefaxt und telefoniert. Der Vorgang selbst existiert oft nur als Papierstapel mit Haftnotiz.

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Pflichten und Rahmen, vereinfacht

Hilfsmittelversorgung ist eng geregelt: durch das Sozialgesetzbuch, vor allem aber durch die Verträge mit den einzelnen Kassen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Verordnung
Ärztlich, vollständig, unterschrieben

Hilfsmittel und Verbandmittel kommen in der Regel mit ärztlicher Verordnung. Fehlen Angaben wie Diagnose, Produkt, Menge oder die Unterschrift, wird nachgefordert. Die elektronische Verordnung kommt schrittweise auch in diesen Bereich.

Kostenvoranschlag
Genehmigung je nach Vertrag

Für viele Versorgungen verlangt die Kasse vorab einen Kostenvoranschlag und genehmigt erst dann, andere sind laut Vertrag genehmigungsfrei. Welche Regel gilt, steht im jeweiligen Vertrag.

Verträge mit Kassen
Versorgung als Vertragspartner, §127 SGB V

Zulasten der gesetzlichen Kassen versorgen nur Vertragspartner. Die Verträge regeln Produkte, Preise, Fristen und Nachweise und unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Präqualifizierung
Eignung nachweisen

Wer Hilfsmittel abgibt, weist fachliche, räumliche und sachliche Eignung nach, in der Regel über ein Präqualifizierungsverfahren bei einer dafür akkreditierten Stelle. Das Zertifikat gilt je Versorgungsbereich und wird regelmäßig überprüft.

Beratung & Einweisung
Beim Patienten, dokumentiert

Versicherte werden beraten, welche Versorgung ohne Mehrkosten möglich ist, und in den Gebrauch eingewiesen. Die Beratung wird dokumentiert und von den Versicherten bestätigt.

Lieferschein
Empfangsbestätigung mit Unterschrift

Mit ihrer Unterschrift bestätigen Versicherte oder eine berechtigte Person den Erhalt. Fehlt sie, fehlt der Nachweis für die Abrechnung.

Abrechnung
Datenträgeraustausch nach §302 SGB V

Sonstige Leistungserbringer rechnen elektronisch mit den Kassen ab, selbst oder über ein Abrechnungszentrum. Verordnung und Nachweise gehen nach den Vorgaben der Kassen mit.

Zusammenarbeit mit Praxen
Fachlich ja, Vorteile nein

Abstimmung zur Versorgung ist erwünscht. Vorteile für Zuweisungen sind verboten, und Versicherte wählen ihren Versorger unter den Vertragspartnern selbst.

Datenschutz
Gesundheitsdaten nach DSGVO

Verordnungen, Lieferscheine und Wundbilder sind besonders geschützte Daten. Rechtsgrundlage, Zugriffe und Löschfristen gehören von Anfang an in den Ablauf.

Vereinfacht dargestellt, ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind die Verträge, die Sie mit den jeweiligen Kassen geschlossen haben, und deren Anlagen.

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Wo es hakt

Fast nie scheitert eine Versorgung am Produkt. Sie stockt an den Übergaben:

Verordnung unvollständig

Unterschrift, Diagnose oder Menge fehlen. Das Original geht zurück an die Praxis, die Versorgung wartet.

Genehmigung ohne Wiedervorlage

Der Kostenvoranschlag ist raus, die Antwort bleibt aus. Ohne Frist im System fällt das erst auf, wenn Patient oder Pflege anrufen.

Dieselben Daten, mehrfach getippt

Rezept erfassen, Kostenvoranschlag anlegen, Lieferschein schreiben, Abrechnung vorbereiten: viermal derselbe Fall, jedes Mal von Hand.

Lieferschein ohne Unterschrift

Fällt oft erst in der Abrechnung auf. Dann folgt eine zweite Anfahrt, oder der Nachweis wird umständlich nachgefordert.

Folgeversorgung verpasst

In der Wundversorgung wird regelmäßig nachgeliefert. Läuft die Verordnung aus, merkt es oft zuerst die Pflege.

Absetzung nach Wochen

Die Kasse kürzt, weil ein Detail fehlt. Bis der Bescheid da ist, liegt der Fall weit zurück und muss neu aufgerollt werden.

Wie schnell eine Folgeversorgung knapp wird, hängt von Wechselrhythmus, Menge und Vorlauf ab. Rechnen Sie es mit Ihren eigenen Annahmen nach:

Interaktiv · Folgeversorgung
Verbandwechsel pro Woche
Menge auf der Verordnung
20 Stück
Vorlauf Praxis + Lieferung
7 Tage
Bestand · 20 Stück
Anfordern, wenn der letzte Verband weg istbis zu 7 Tage Lücke
anfordern · Tag 47 ▲
Mit Erinnerung rechtzeitig vorhernahtlos
anfordern · Tag 40 ▲
StartW2W4W6W8

Bei 3 Wechseln pro Woche reichen 20 Stück etwa 47 Tage. Wird die Folgeverordnung erst beim letzten Verband angefordert, fehlt im ungünstigen Fall bis zu 7 Tage Material. Eine Erinnerung an Tag 40 schließt die Lücke, bevor sie entsteht.

Eigene Annahmen, keine Durchschnittswerte · vereinfacht, ersetzt keine Einzelfallprüfung
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Rohrpost: ein Vorgang auf der Reise

Stellen Sie sich den Vorgang als Kapsel in einer Rohrpost vor. Solange alles stimmt, schießt sie von Station zu Station. Setzen Sie eine Störung und schicken Sie denselben Fall zweimal los: einmal so, wie es heute oft läuft, einmal mit Prüfungen, die Lücken erkennen, bevor die Kapsel dort ankommt.

Interaktiv · Rohrpost

Störungen an den Stationen setzen, Modus wählen, Vorgang abschicken. Danach im anderen Modus vergleichen.

EINGANGVerordnungArztpraxisPrüfungInnendienstGenehmigungKasseKommissionierungLagerLieferung& EinweisungNachweisLieferscheinAbrechnungDTA · §302ERLEDIGT–
Durchlaufzeit · fiktive Tageohne Störung 9,5
Heute
–
Mit WUNDigital
–

Die Zeit zählt ab Eingang der Verordnung bis zur Abrechnung.

Papierstapel · 0 Blatt
  1. Bereit · Rezept liegt im Eingang
Fiktive Tage und Störungen · vereinfacht, ersetzt keine Einzelfallprüfung

Die Rohrpost ist ein Bild, kein Versprechen. Wie viel Zeit eine Störung bei Ihnen kostet, hängt von Ihren Abläufen, Verträgen und Kassen ab. Genau das zeigt die Ist-Analyse. Und „mit WUNDigital“ heißt nicht neue Software: Die Prüfungen laufen an Ihrer bestehenden Branchensoftware entlang.

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Beratung, Außendienst und Fortbildung

Homecare ist mehr als Logistik. Gerade in der Wundversorgung beraten Versorger beim Patienten, schulen Pflege und Praxen und pflegen über den Außendienst ein Netz aus Ansprechpersonen.

Wundberatung beim Patienten

Fachberaterinnen und Fachberater mit Wundexpertise begleiten Versorgungen, sprechen mit Pflege und Praxis und dokumentieren den Verlauf. Diktat statt Tippen und Fotos, die geschützt im Vorgang landen, sparen den Abend am Schreibtisch.

Fortbildungen für Pflege und Praxen

Schulungen zu Produkten, Verbandwechsel und Hautschutz gehören für viele Versorger dazu. Themen, Einladungen, Unterlagen und Teilnahmebestätigungen lassen sich planen, statt jedes Mal neu gebaut zu werden.

Außendienst mit Gedächtnis

Praxen, Pflegedienste, Einrichtungen und Kliniken: Wer wann besucht wurde, was vereinbart ist und wo eine Versorgung hakt, steht im CRM und nicht im Notizbuch.

Ausschreibungen im Blick

Kliniken, Einrichtungsträger und andere öffentliche Auftraggeber schreiben Versorgung und Material aus. Passende Verfahren früh finden und Fristen halten wird zur Routine.

Die Kommunikation mit Pflege und Praxis läuft heute oft über Fax und Telefon: Rückfragen zur Verordnung, Wundbilder, Lieferabsprachen. Sichere Wege wie KIM und Schnittstellen zur vorhandenen Software bringen diese Nachrichten in den Vorgang, statt sie in Postfächern zu verteilen. Passende Vergabeverfahren findet die Ausschreibungssuche. Und weil das Heilmittelwerbegesetz auch für Medizinprodukte gilt, geht Werbung gegenüber Patientinnen und Patienten vorher durch eine HWG-Prüfung; für Fachinformationen an Fachkreise gelten weniger strenge Regeln.

06

Wo die Module ansetzen

07

So gehen wir in Homecare und Sanitätshaus vor

  1. 01

    Analysieren

    Wir begleiten einen echten Vorgang vom Rezept bis zur Zahlung: welche Software, welche Portale, wo Papier, Fax und Telefon einspringen und wo Daten doppelt erfasst werden.

  2. 02

    Migrieren

    Belege und Vorgangsdaten ziehen schrittweise in eine Cloud-Lösung in europäischen Rechenzentren, mit dem Einverständnis von Innendienst, Lager und Außendienst. Was vor Ort bleiben soll, bleibt vor Ort.

  3. 03

    KI gezielt integrieren

    Erst dann kommt KI dazu: Verordnungen auslesen, Lücken vor der Genehmigung finden, Abrechnungen vorprüfen. Eingebettet in Ihre Branchensoftware, entschieden wird von Ihrem Team.

Mehr zu unserem Vorgehen

08

Häufige Fragen

Ersetzt WUNDigital unsere Branchensoftware?

Nein. Warenwirtschaft und Branchensoftware für Sanitätshaus oder Homecare bleiben. Wir bauen Schnittstellen und Automatisierung um sie herum, dort, wo heute Papier, Fax und Abtippen im Spiel sind.

Wir rechnen über ein Abrechnungszentrum ab. Bleibt das so?

Wenn Sie es so wollen, ja. Wir sorgen dafür, dass Vorgänge vollständig und vorgeprüft dort ankommen, und werten Rückläufer und Absetzungen so aus, dass Ihr Team daraus lernt.

Können Fahrer und Fachberatung beim Patienten digital quittieren lassen?

Das ist einer der häufigsten Ansatzpunkte. Wie der Nachweis digital erfasst wird und was die Verträge Ihrer Kassen dazu verlangen, klären wir in der Analyse, bevor etwas umgestellt wird.

Was bedeutet die Telematikinfrastruktur für Sanitätshäuser und Homecare?

Die TI erreicht schrittweise auch die Hilfsmittelversorgung. Mit KIM und der elektronischen Verordnung entstehen sichere digitale Wege zu Praxen, Pflege und Kassen. Wir nutzen die Anbindung, die Ihre Software dafür mitbringt, statt eine eigene daneben zu bauen.

Helfen Sie bei der Präqualifizierung?

Das Zertifikat selbst erteilt eine dafür akkreditierte Stelle. Wir helfen, Nachweise geordnet und Fristen im Blick zu halten, damit die nächste Überprüfung keine Suchaktion wird.

Wie gehen Sie mit Wundbildern und Gesundheitsdaten um?

Nur auf klarer Rechtsgrundlage, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, in europäischen Rechenzentren, mit Rollen und protokollierten Zugriffen. Welche Daten wohin dürfen, klären wir vor der ersten Zeile Code.

Sie versorgen mit Hilfsmitteln oder in der Wundversorgung und erkennen sich wieder? Erstgespräch vereinbaren

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