// Modul 03 · Patientendaten · Artikel 03

Archivieren, ohne Ordner zu stapeln

Dokumente werden unveränderbar, nachvollziehbar und mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Thema
Archivierung
Lesezeit
ca. 3 Minuten
ablauf: archivierung
01dokument: befund #2287102→ prüfsumme · version 1 · unveränderbar03→ frist: 10 jahre (§630f BGB)04zugriff: rolle=behandelnd ✓05→ löschprüfung: 2036-10

Beispielablauf, vereinfacht

01

Ausgangslage

Patientenakten müssen in der Regel zehn Jahre und länger aufbewahrt werden. Papierarchive kosten Platz, digitale Ablagen ohne System sind im Ernstfall nicht beweissicher.

Szene aus dem AlltagSusanne T. · Praxismanagerin einer orthopädischen Praxis
Heute1/5
Montag, 7:30
Kellerarchiv der Praxis
  1. Montag, 7:30 · Kellerarchiv der Praxis

    Im Keller ist kein Regalbrett mehr frei, neue Ordner stapeln sich schon im Flur. Auf manchen Kartons steht ein Jahrgang, auf anderen gar nichts. Was noch aufbewahrt werden muss, weiß niemand genau.

  2. Mittwoch, 11:20 · Empfang

    Ein ehemaliger Patient bittet um eine Kopie seiner Akte. Ein Teil liegt im Keller, der Rest als Scan auf dem Server, wo jeder Dateien ändern oder löschen kann. Beweissicher ist das nicht.

  3. Zwei Wochen später · Praxisbesprechung

    Mit WUNDigital sichtet das Team erst, was es gibt: Papier, alte Scans, das Praxisverwaltungssystem. Das bleibt. Dann legt die Praxis fest, welche Frist für welchen Dokumenttyp gilt und wer was sehen darf.

  4. Einige Monate später · Empfang

    Wieder bittet ein Patient um eine Kopie. Susanne findet die Akte vollständig im Archiv, unveränderbar, jeder Zugriff protokolliert. Die alten Scans hat die KI verschlagwortet, Susanne hat Unklares geprüft.

  5. Im Januar · Praxisbüro

    Das Archiv meldet Akten, deren Frist abgelaufen ist, in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Susanne prüft die Liste, die Praxisinhaberin gibt frei, gelöscht wird mit Nachweis.

Fiktive Szene · Personen und Einrichtungen erfunden · so oder ähnlich erzählt es der Alltag
02

So löst WUNDigital das

WUNDigital archiviert revisionssicher: Jede Änderung ist versioniert, Zugriffe werden protokolliert, Fristen und Löschungen laufen nach Regeln ab, die Sie festlegen.

03

Selbst ausprobieren

Interaktiv · Archivierung
Stand
2026
31.12.2026
’26
’28
’30
’32
’34
’36
’38
’40
Ziehen Sie den Regler oder nutzen Sie die Pfeiltasten. Die Balken zeigen die Restlaufzeit jedes Archivkartons.
Behandlungs­dokumentation
10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
noch 9 J. 9 Mon.
bis 10/2036
Buchungs­belege
8 Jahre ab Jahresende
noch 8 J.
bis 31.12.2034
Handels- und Geschäfts­briefe
6 Jahre ab Jahresende
noch 6 J.
bis 31.12.2032
Arbeitszeit­nachweise
2 Jahre
noch 2 J.
bis 31.12.2028
Bewerbungs­unterlagen nach Absage
ca. 6 Monateüblich
noch 3 Mon.
bis 04/2027
Archivbelegung
4,10 GB
Löschnachweise
0
Nichts fällig · alles in der Frist
Beispielfristen, vereinfacht · maßgeblich sind die für Sie geltenden Fristen · ersetzt keine Einzelfallprüfung · fiktive Daten
04

Ablauf

Interaktiv · Ablauf-Puzzle
KARTEN
IHR ABLAUF
  1. 01
  2. 02
  3. 03
Karten in der richtigen Reihenfolge antippen
05

Voraussetzungen

Interaktiv · Readiness-Check
0%

Kein Problem: Genau dafür gibt es die Analyse. Den Rest bringen wir mit.

ERSTGESPRÄCH →
Bleibt in Ihrem Browser, nichts wird gesendet
06

Datenschutz

Gelöscht wird erst nach Ablauf der Frist und nach Freigabe, jeweils mit Nachweis.

07

Was Sie davon haben

Weniger Platz für Papierarchive
Zugriffe jederzeit nachvollziehbar
Aufbewahrung und Löschung nach Regelwerk
08

Häufige Fragen

Wie lange müssen Patientenakten aufbewahrt werden?

In der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Für einzelne Unterlagen gelten längere Fristen.

Können wir bestehende digitale Ablagen übernehmen?

Ja. Vorhandene Dateien werden übernommen, verschlagwortet und ins Archiv überführt.

09

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